Tarifförderung Wasserkraft ÖSG 2012 (keine Neuanträge möglich!)
Allgemeines
Für das Jahr 2022 stehen keine Förderkontingente nach dem Ökostromgesetz 2012 (ÖSG 2012) zur Verfügung. Tarifförderung nach dem ÖSG 2012:
- Bereits eingereichte und gereihte Anträge auf Tarifförderung nach dem ÖSG 2012 für Wasserkraftanlagen werden als Anträge auf Förderung durch Marktprämie nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz übernommen. (Betroffene Antragsteller werden zum gegebenen Zeitpunkt von der EAG-Förderabwicklungsstelle ggfs. aufgefordert, die nach diesem Bundesgesetz erforderlichen ergänzenden Unterlagen nachzureichen)
- Das Einbringen von Anträgen auf Tarifförderung nach dem ÖSG 2012 ist nicht mehr möglich!
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Errichtung einer Neuanlage
- Bau und Inbetriebnahme der Anlage innerhalb von 36 Monaten ab dem Zeitpunkt der Vertragsausstellung
- Meldung der Inbetriebnahme durch den Netzbetreiber an OeMAG, Beginn der Tariflaufzeit
- Einreichung des Kollaudierungsbescheides zur Prüfung der errichteten Anlage
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Revitalisierung einer bestehenden Kleinwasserkraftanlage
- Umsetzung der geplanten Revitalisierung innerhalb von 36 Monaten ab dem Zeitpunkt der Vertragsausstellung
- Meldung der Inbetriebnahme der revitalisierten Anlage durch den Netzbetreiber bzw. mittels Gutachten. Anlagen, die nicht bereits in die ÖKO-Bilanzgruppe einspeisen, müssen zeitgerecht gewechselt werden. Die dazu notwendige Wechselvollmacht finden Sie hier.
- Nachweis der durchgeführten Revitalisierung mittels Gutachten eines Ziviltechnikers oder Sachverständigen des einschlägigen Fachgebietes. Das Gutachten muss folgende Mindestinhalte umfassen:
- Beschreibung der durchgeführten Maßnahmen
- Feststellung und Gegenüberstellung der maximal möglichen Engpassleistung und des Regelarbeitsvermögens vor sowie nach der Revitalisierung
- Berechnung der Steigerung von Engpassleistung und Regelarbeitsvermögen in Prozent
- Angabe der plausiblen Volllaststunden (Ausnutzungsstunden) der Anlage
- Bestätigung des Inbetriebnahmedatums der revitalisierten Anlage
- Beginn der Tariflaufzeit
Vergütung des eingespeisten Stroms
Nach erfolgreicher Inbetriebnahmemeldung der Neuanlage durch den Netzbetreiber bzw. der Revitalisierung mittels Gutachten kann die Abrechnung in unserer Datenbank gestartet werden. Die monatlichen Zahlungen werden jeweils am Ende des Folgemonats durchgeführt.
Bei jährlich abgelesenen Anlagen erfolgt einmal im Jahr nach Übermittlung der Daten durch den Netzbetreiber eine Abrechnung über die tatsächlich eingespeisten Mengen. Die Einspeisemengen werden der OeMAG durch den Netzbetreiber übermittelt.
Nach Ablauf der Förderlaufzeit ist eine Abnahme des Ökostroms durch die OeMAG zum Marktpreis für Anlagen mit einer Engpassleistung unter 500 kW/kWp möglich. Eine schriftliche Information über den weiteren Ablauf erhalten Sie fristgerecht vor Ablauf der Förderlaufzeit.
Die Förderabwicklung erfolgt auf Basis der Allgemeinen Bedingungen der Ökostromabwicklungsstelle (AB-ÖKO).