Glossar

Begriffsdefinitionen
E
  • Einspeiser 

     

    Ein Erzeuger oder ein Elektrizitätsunternehmen, der oder das elektrische Energie oder auf Erdgasqualiät aufbereitetes Gas in ein Netz abgibt.

     

  • Einspeisevergütung 

     

    Die Einspeisevergütung wird für die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen in das Stromnetz gezahlt und dient der Förderung dieser Stromerzeugungstechnologien. Die Höhe der Einspeisevergütung ist gesetzlich festgeschrieben.

     

  • Elektrizitätsunternehmen 

     

    Eine natürliche oder juristische Person oder eine Erwerbsgesellschaft, die in Gewinnabsicht von den Funktionen der Erzeugung, der Übertragung, der Verteilung, der Lieferung oder des Kaufs von elektrischer Energie mindestens eine wahrnimmt und die kommerzielle, technische oder wartungsbezogene Aufgaben im Zusammenhang mit diesen Funktionen wahrnimmt, mit Ausnahme der Endverbraucher.

     

  • EIWOG 

     

    ElWOG: Elektrizitäswirtschafts- und -organisationsgesetz ist ein Bundesgesetz, mit dem die Organisation auf dem Gebiet der Elektrizitätswirtschaft neu geregelt wird. Die letztgültige Version des Gesetzes stammt aus 2010.

     

  • Emissionszertifikat 

     

    Ein Zertifikat, das zur Emission von einer Tonne Kohlenstoffdioxidäquivalent berechtigt.

     

  • Emissionszertifikategesetz (EZG) 

     

    Hier weden die rechtlichen Grundlagen für den Bereich Emissionszertifikate und Umsetzung des Kyoto Protokolls behandelt.

     

  • Endverbraucher 

     

    Ein Verbraucher von elektrischer Energie, der elektrische Energie für den Eigenverbrauch kauft.

     

  • Energie Control Kommission (ECK) 

     

    Kollegialorgan mit richterlichem Einschlag. Erfüllt Berufungsfunktion bei Entscheidungen des ECG und hat behördliche Spezialaufgaben.

     

  • Energie-Control Austria - ECA 

     

    Die E-Control Austria (ECA) – www.e-control.at wurde vom Gesetzgeber auf Grundlage des Energieliberalisierungsgesetzes eingerichtet und hat am 1. März 2001 ihre Tätigkeit aufgenommen. Sie hat die Aufgabe, die Umsetzung der Liberalisierung des österreichischen Strom- und Gasmarktes zu überwachen, zu begleiten und gegebenenfalls regulierend einzugreifen.

     

  • Energieversorgungsunternehmen (EVU) 

     

    Unternehmung die sich mit Vertrieb/Versorgung und/oder Produktion von elektrischer Energie befasst.

     

  • Entgelt für Netzanschluss 

     

    Gemäß den jeweils geltenden Allgemeinen Bedingungen und der Systemnutzungstarife-Verordnung (SNT-VO) der Energie-Control Kommission, setzt sich das Entgelt für den Anschluss der Anlage des Konsumenten aus dem Netzzutrittsentgelt sowie dem Netzbereitstellungsentgelt zusammen.

     

  • Erneuerbare Energien 

     

    Der Begriff "erneuerbare Energien", auch regenerative Energien genannt, bezeichnet nachhaltige Energiequellen, die sich laufend erneuern, sehr lange zur Verfügung stehen und damit unerschöpflich sind. Zu nennen sind Wasserkraft, Biomasse, Biogas, geothermische Energie, Wind und Sonne, soweit sie für die Erzeugung elektrischer Energie Verwendung finden; Müll und Klärschlamm gelten nicht als erneuerbare Energien.

     

  • Erzeuger 

     

    Eine juristische oder natürliche Person oder eine Erwerbsgesellschaft, die Elektrizität erzeugt.

     

  • Erzeugung 

     

    Die Produktion von Elektrizität und oder Erdgas.