Datenaustausch

Erläuterung

Für die innertägliche Vermarktung (Intraday-Vermarktung) von Fahrplanabweichungen werden viertelstündlich Prognosen für die in der Ökobilanzgruppe befindlichen Windkraftanlagen erstellt. Die Fahrplanabweichungen werden am Spotmarkt kurzfristig vermarktet, um die Möglichkeiten zur Minimierung der Aufwendungen für Ausgleichsenergie bestmöglich auszuschöpfen.

Die Übermittlung von Echtzeitdaten („Online-Daten“) der Ökostromanlagen ist erforderlich, da diese direkt in die kurzfristige Prognose einfließen. Je häufiger diese Prognosen erstellt werden, desto besser kann man auf unvorhergesehene Wettersituationen reagieren. Mit dieser Maßnahme konnte die Prognosequalität bereits deutlich gesteigert werden.

Es ist angedacht, zukünftig auch andere erneuerbare Energieträger in die Übermittlung von Echtzeitdaten aufzunehmen.

Die im Rahmen der Mitwirkungspflichten an die OeMAG übermittelten Daten werden dem Dienstleister (APG) für die Prognoseerstellung und Vermarktung zur Verfügung gestellt. Etwaige sonstige, bestehende Datenmeldungen an den Regelzonenführer (APG) bleiben aber davon unberührt.

Zum Thema Datenschutz: In unseren Allgemeinen Bedingungen (AB-ÖKO) unter Abschnitt A Pkt. V. 11. als auch in den Verträgen über die Abnahme und Vergütung von Ökostrom sind bereits Datenschutzbestimmungen enthalten und die Weitergabe von Daten geregelt.

Um eine schnelle Abwicklung gewährleisten zu können, müssen die Datenmeldungen durchgängig standardisiert werden, da wir alle Ökostromanlagenbetreiber ab einer bestimmten Größe in den Datenmeldeprozess einbinden werden. Die Standardisierung der Meldungen ist wichtig, damit eine maschinelle Verarbeitung durchgeführt werden kann.

Das Ergebnis der Verarbeitung dieser Datenmeldungen soll schnell einen Überblick über die geplanten Außerbetriebnahmen, die Störungen und die aktuelle Erzeugungssituation liefern.